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Neue EU-Verordnung gegen unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen

Mit der Verordnung (EU) 2019/1148 soll die Verfügbarkeit von Ausgangsstoffen weiter eingeschränkt werden, um Missbrauch zu verhindern.

Die Verordnung legt einheitliche Vorschriften für die Bereitstellung, die Verbringung, den Besitz und die Verwendung von Stoffen oder Gemischen fest, die für die unrechtmäßige Herstellung von Explosivstoffen missbraucht werden könnten. Sie zielt außerdem darauf ab, die Verfügbarkeit dieser Stoffe und Gemische für die Mitglieder der Allgemeinheit einzuschränken und die angemessene Meldung über verdächtige Transaktionen in der gesamten Lieferkette sicherzustellen.

Dieses Ziel hatte bereits die Verordnung (EU) 98/2013 verfolgt. Die EU-Kommission hielt es jedoch nach eigener Aussage für notwendig, das Kontrollsystem für Ausgangsstoffe, die für die Eigenherstellung von Explosivstoffen verwendet werden können, zu verschärfen. Angesichts der Anzahl der dazu erforderlichen Änderungen sollte die bisherige Verordnung ersetzt werden. (gg/gh)

( Gefahrgut-Online)

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