Der vom nationalen Wasserstoffrat vorgelegte Aktionsplan schlägt 80 Einzelmaßnahmen vor. Handlungsbedarf wird unter anderem beim regulatorischen Rahmen gesehen.
Berlin. Der Nationale Wasserstoffrat hat einen „Aktionsplan 2021-2025“ an Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) übergeben. Der Aktionsplan gliedert sich in drei Teile: Zunächst wird die Ausgangslage mit Blick auf Klimaschutzziele, Industriepotentiale und rechtliche Rahmenbedingungen diskutiert.
Der zweite Teil fasst die Diskussion um den zu erwartenden Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft bis zum Jahr 2030 zusammen – getrennt nach Bedarfen, Aufkommen und notwendiger Infrastruktur. Der dritte Teil leitet konkrete, nach Dringlichkeit priorisierte Handlungsempfehlungen zur effizienten Umsetzung der Nationalen Wasserstoffstrategien ab.
Der Nationale Wasserstoffrat (NWR) war im Juni 2020 gemeinsam mit dem Beschluss der Nationalen Wasserstoffstrategie berufen worden, um die Bundesregierung durch Vorschläge und Handlungsempfehlungen bei der Umsetzung und Weiterentwicklung der Nationalen Wasserstoffstrategie zu beraten und zu unterstützen. Katherina Reiche, die Vorsitzende des Nationalen Wasserstoffrates, betonte: „Wasserstoff ist die Grundvoraussetzung für die Dekarbonisierung von Anwendungen, die sich technisch oder wirtschaftlich nicht sinnvoll auf grünen Strom umstellen lassen. Wir verstehen den Aktionsplan als Blaupause für ein Regierungsprogramm zum Thema Wasserstoff nach der Bundestagswahl im September. Die Umsetzung dieser Maßnahmen ist aus unserer Sicht unerlässlich, um die noch einmal verschärften Klimaziele erreichen zu können.“
„Handlungsbedarf innerhalb der kommenden beiden Jahre“
Der Nationale Wasserstoffrat hat in dem Aktionsplan 80 Einzelmaßnahmen vorgeschlagen und auch in eine zeitliche Priorisierung gebracht. Im Verkehrssektor sehen die Mitglieder „kurzfristigen Handlungsbedarf innerhalb der kommenden beiden Jahre“. Neben Standardisierungsaspekten und Fragen des regulatorischen Rahmens der EU gehe es dabei vor allem um den Aufbau einer europaweiten Tankstelleninfrastruktur und den staatlich unterstützten Aufbau einer Zulieferindustrie.
Handlungsbedarf wird auch beim regulatorischen Rahmen gesehen, besonders in Bezug auf einen geeigneten Preisanreiz: „Erstens muss die CO2-Bepreisung in allen Sektoren gestärkt, zweitens der Strompreis von der EEG-Umlage befreit und drittens die Stromsteuer deutlich reduziert werden“, erklärte Katherina Reiche. (tb)
(VerkehrsRundschau)